Diese Bedingungen schaffen einen transparenten Rahmen für unsere Zusammenarbeit. Maßgeblich bleibt immer das individuell vereinbarte Angebot.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Rücker Computersysteme | Rückergruppe, Inhaber Magnus Rücker (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden über IT-Service, Diagnose, Reparatur, Datensicherung, Fernwartung, Netzwerke und Server, individuelle Softwareentwicklung, Datenbanken, Schnittstellen, Prozessautomatisierung und Warenwirtschaftssysteme, Webdesign und Webshops, technische Betreuung sowie Beratung, Montage und Einrichtung von Satelliteninternet und damit verbundene Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag haben Vorrang. Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt; Unternehmer ist eine Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Angebote, Anfragen und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Nachrichten über das Kontaktformular sind unverbindliche Anfragen und führen nicht zum Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zustande. Umfang, Ziel, Vergütung und gegebenenfalls Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Nachträgliche Erweiterungen werden gesondert vereinbart und vergütet.
Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für den Auftrag erforderlichen Informationen, Zugänge, Geräte, Datenträger, Inhalte und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit. Er sorgt für die erforderlichen Nutzungsrechte und informiert über besondere Risiken, Fristen oder technische Rahmenbedingungen. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung können zu angepassten Terminen und einer zusätzlichen Vergütung nach dem vereinbarten Satz führen.
Datensicherung vor IT-Arbeiten
Vor Übergabe eines Geräts oder Beginn von Installations-, Reparatur- oder Fernwartungsarbeiten erstellt der Kunde eine aktuelle, vollständige und überprüfte Sicherung seiner Daten, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Auf Wunsch kann eine Datensicherung gesondert beauftragt werden; ob und in welchem Umfang Daten gesichert werden können, hängt vom Zustand des Systems und des Datenträgers ab. Der Kunde teilt dem Auftragnehmer mit, wenn sich auf dem System besonders schutzbedürftige Daten befinden.
Prüfung, Reparatur und Datenrettung
Fehlerdiagnosen beruhen auf dem bei Prüfung erkennbaren Zustand. Ein bestimmter Reparatur- oder Datenrettungserfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Zeigt sich, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, informiert der Auftragnehmer den Kunden. Vereinbarte Prüf- und Diagnoseleistungen sowie bereits entstandener Aufwand bleiben vergütungspflichtig. Ersetzte Teile werden auf Wunsch herausgegeben, soweit keine Rückgabe-, Garantie-, Entsorgungs- oder Austauschpflicht entgegensteht.
Fernwartung
Fernwartung erfolgt nur nach Abstimmung und aktiver Freigabe durch den Kunden. Der Kunde kann die Verbindung jederzeit beenden und bleibt dafür verantwortlich, nur die für die Bearbeitung erforderlichen Programme, Daten und Zugänge freizugeben. Zugangsdaten sollen nach Abschluss geändert werden, wenn der Auftragnehmer sie zur Ausführung kennen musste. Soweit Software eines Drittanbieters eingesetzt wird, gelten ergänzend deren Nutzungs- und Datenschutzbedingungen.
Vertraulichkeit und Zugriff auf Kundendaten
Nicht offenkundige technische, geschäftliche und persönliche Informationen, die bei Diagnose, Reparatur, Fernwartung oder Administration sichtbar werden, behandelt der Auftragnehmer vertraulich und verwendet sie nur zur Vertragsdurchführung. Der Kunde beschränkt bereitgestellte Zugänge nach Möglichkeit auf den erforderlichen Umfang. Eine dauerhafte Speicherung von Zugangsdaten ist nur geschuldet, wenn dies für eine vereinbarte Betreuung erforderlich und datenschutzgerecht geregelt ist. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Satelliteninternet, Montage und Anbieterleistungen
Bei Beratung, Montage und Einrichtung von Satelliteninternet prüft der Auftragnehmer die vor Ort erkennbaren technischen Voraussetzungen im vereinbarten Umfang. Der Kunde sorgt für erforderliche Zugänge, Stromversorgung, Leitungswege sowie gegebenenfalls Zustimmungen von Eigentümern oder Vermietern. Eine statische, baurechtliche oder genehmigungsrechtliche Prüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Verfügbarkeit, Netzabdeckung, Geschwindigkeit, Tarif, Fair-Use-Regelungen und dauerhafter Betrieb des Satellitendienstes richten sich nach dem Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Anbieter und liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Die Verantwortung für eine fachgerechte, vom Auftragnehmer ausgeführte Montage und Einrichtung bleibt hiervon unberührt.
Ersatzteile und Eigentumsvorbehalt
Ersatzteile und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Herstellerangaben, Garantien und Lizenzbedingungen Dritter gelten ergänzend; gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
Individuelle Softwareentwicklung
Bei individuellen Softwareprojekten ergeben sich Funktionen, Zielplattform, Schnittstellen, Datenübernahme, Benutzerrollen, Dokumentation, Quellcodeübergabe, Testumfang und Projektstufen aus dem Angebot. Größere Lösungen können in Module und überprüfbare Zwischenstände gegliedert werden. Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs sowie Anpassungen aufgrund geänderter Drittsysteme gelten als Zusatzleistung. Quellcode, Entwicklungsumgebungen, Deploymentskripte und Administrationszugänge gehören nur dann zum Lieferumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
KI-gestützte Entwicklung
Der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge erfolgt nur projektbezogen und im vereinbarten Rahmen. Solche Werkzeuge unterstützen einzelne Entwicklungsschritte; die geschuldete fachliche Prüfung, Tests und Freigabe bleiben davon unberührt. Vertrauliche Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten werden nicht ohne erforderliche Vereinbarung und datenschutzrechtliche Grundlage an externe KI-Dienste übermittelt. Bedingungen und technische Eigenschaften eingesetzter Drittanbieter können sich ändern.
Webdesign und Änderungswünsche
Bei Webprojekten werden Leistungsumfang, Gestaltungsrahmen, technische Funktionen, zu übergebende Dateien und Korrekturschleifen im Angebot festgelegt. Entwürfe und Zwischenstände dienen der Abstimmung. Wünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistung. Editierbare Quelldateien, Entwicklungsumgebungen oder interne Werkzeuge gehören nur zum Lieferumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer darf geeignete Open-Source-Komponenten, Bibliotheken, Schriftarten und lizenzierte Inhalte einsetzen, soweit dies dem vereinbarten Zweck entspricht.
Laufende Betreuung, Updates und IT-Sicherheit
Eine fortlaufende Überwachung, Wartung, Datensicherung, Aktualisierung oder Sicherheitsbetreuung von Geräten, Servern, Netzwerken, Websites und Webshops ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich und gegebenenfalls für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung endet die Leistung mit dem im Auftrag bestimmten Abschluss. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, nach Übergabe erforderliche Updates, Sicherungen und Sicherheitshinweise zu beachten oder rechtzeitig eine weitere Betreuung zu beauftragen.
Inhalte und Rechte des Kunden
Der Kunde liefert Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und sonstige Inhalte rechtzeitig und in geeigneter Form. Er versichert, dass er die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte besitzt und die Inhalte keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Vorschriften verletzen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Rechtsverletzung auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder verbindlichen Vorgaben beruht und der Kunde sie zu vertreten hat. Eine rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutz, AGB, Werbeaussagen oder sonstigen Inhalten ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen. Ohne besondere Vereinbarung wird ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den Vertragszweck eingeräumt. Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Vorlagen, allgemeinem Know-how, Open-Source- oder Drittkomponenten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber und richten sich nach den zugehörigen Lizenzbedingungen.
Domains, Hosting und Dienste Dritter
Werden Domains, Hosting, E-Mail-Dienste, Softwarelizenzen, Satellitentarife oder andere Leistungen Dritter vermittelt oder im Namen des Kunden eingerichtet, entsteht das Vertragsverhältnis über diese Drittleistung grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verfügbarkeit, Leistungsumfang, Laufzeit, Preise und Kündigung richten sich ergänzend nach dessen Bedingungen. Für Änderungen von Preisen oder Leistungen Dritter haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
Preise, Kostenvoranschläge und Zahlung
Es gelten die im Angebot oder Auftrag genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen; gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich Umsatzsteuer angegeben werden. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet sind. Wird eine wesentliche Überschreitung erkennbar, informiert der Auftragnehmer den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen ab. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
Termine und Leistungshindernisse
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungen oder Freigaben verspätet erbringt oder wenn unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Leistung verzögern. Der Auftragnehmer informiert den Kunden hierüber und setzt die Leistung nach Wegfall des Hindernisses fort. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, prüft der Kunde das im Wesentlichen vertragsgemäß fertiggestellte Werk innerhalb einer angemessenen Frist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahmefiktion; eine solche tritt nur nach einem Hinweis in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten Abnahme ein. Teilabnahmen erfolgen nur, wenn sie vereinbart wurden.
Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Kein Mangel liegt vor, wenn eine Störung durch vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen, ungeeignete Fremdsoftware, fehlende Updates, Schadsoftware, inkompatible Systeme oder eine Nutzung entgegen der vereinbarten Voraussetzungen verursacht wurde und der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten hat. Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als solche erklärt wurden.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei einem vom Auftragnehmer verursachten Datenverlust umfasst der ersatzfähige Wiederherstellungsaufwand nur den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, aktueller Datensicherung erforderlich gewesen wäre; dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Datensicherung übernommen oder eine Sicherung vor der Maßnahme nicht ermöglicht hat.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hierüber wird gesondert mit einer Widerrufsbelehrung und einem Muster-Widerrufsformular informiert. Soll die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird die dafür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Erklärung eingeholt. Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Leistungserbringung oder bei bestimmten Waren und digitalen Inhalten unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 15. Juli 2026